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Einzelheiten zur Autoversicherung

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Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?

Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?

Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie einen siebenstelligen Code, die elektronische Versicherungsbestätigung, abgekürzt eVB. Mit dieser eVB-Nummer können Sie das fahrzeugversicherungenFahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mithilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.

Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der eVB-Nummer bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Wie komme ich an eine eVB-Nummer?

Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Weiter" klicken und auf der nächsten Seite dann "direkt Online beantragen" auswählen. Sie erhalten die eVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per E-Mail.

Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?

Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Sie haben ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen, nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.

Eine eVB-Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:

  • Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
  • Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.

Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Weiter" und auf der nächsten Seite durch Auswahl von "direkt Online beantragen". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.

Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.

Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?

Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen kostenpflichtigen Schutz.

Rabattretter (kostenlos):

Dieser gilt meist für Kunden, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (meist SF 35 in der Haftpflicht). Beim ersten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. Die SF-Klasse wird trotzdem zurückgestuft.

Rabattschutz (gegen Aufpreis):

Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen Unfall (pro Jahr), damit der Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt.

Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattschutz haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein, erkundigen Sie sich frühzeitig, was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln.

Für beide Varianten gilt:

Beim ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.

Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.

Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.

Wenn Sie z. B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z. B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt, Sie bekommen eine neue Scheibe, wenn diese nicht repariert werden kann. Wird das Fahrzeug hingegen z. B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.

Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z. B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?

Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes.

Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z. B. bei 25 % Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt.

Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach vier Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen, ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen. Mit den Reparaturkosten von z. B. 5.000 EUR stehen Sie dann alleine da.

Was ist eigentlich eine Insassenunfallversicherung?

Eine Insassenunfallversicherung zahlt, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Allerdings bezahlt auch die Haftpflichtversicherung, wenn ein Insasse durch ein Verschulden Ihrerseits geschädigt wird. Deshalb benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.

Wer seine Insassen auch versichert wissen möchte, wenn diese ohne Verschulden Ihrerseits geschädigt werden (Ihr Beifahrer im Cabrio wird vom Blitz erschlagen oder verletzt sich schwer durch höhere Gewalt, wenn bei einem Unwetter z. B. ein Baum auf Ihr Auto fällt), kann über eine solche Versicherung nachdenken.

Was ist ein Schutzbrief?

Mit einem Schutzbrief sind Sie bei Pannen oder Unfällen abgesichert. Versichert ist nicht das Fahrzeug, sondern durch die Ursache entstehende Kosten.

Der Kfz-Schutzbrief ist in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

Die Schutzbriefleistungen sind nicht gleich, sondern unterscheiden sich meist in Details.

Was muss ich bei Auslandsreisen beachten?

Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

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