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Hundehaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Hundehaftpflicht – Versicherung sollte eigentlich für jeden Hundehalter eine Selbstverständlichkeit darstellen, denn schließlich kann der treue Begleiter Schäden v erursachen, für die der Besitzer unbegrenzt in die Haftung genommen werden kann.

 

Entsprechende Regelungen finden sich in § 833 BGB. Kein Hundebesitzer kann voraussagen, wie sein Tier in bestimmten Situationen reagiert und ehe man sich versieht, sind fremde Sachen oder gar Mensch und Tier geschädigt

 

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