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Hundehaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Hundehaftpflicht – Versicherung sollte eigentlich für jeden Hundehalter eine Selbstverständlichkeit darstellen, denn schließlich kann der treue Begleiter Schäden verursachen, für die der Besitzer unbegrenzt in die Haftung genommen werden kann.

 

Entsprechende Regelungen finden sich in § 833 BGB. Kein Hundebesitzer kann voraussagen, wie sein Tier in bestimmten Situationen reagiert und ehe man sich versieht, sind fremde Sachen oder gar Mensch und Tier geschädigt

 

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