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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist essenziell, da Sie als Halter laut Gesetz (§ 833 BGB) uneingeschränkt für Schäden haften, die Ihr Tier verursacht
. Sie schützt vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Hund oder Pferd im Alltag anrichtet.
Warum die Versicherung unverzichtbar ist:
  • Gesetzliche Haftung: Sie haften oft verschuldensunabhängig – also auch, wenn Sie keine direkte Schuld trifft.
  • Hohe Schadensersatzforderungen: Besonders bei Personenschäden (z.B. Hund läuft auf die Straße, Unfall passiert) können die Kosten in die Millionen gehen.
  • Schutz vor unberechtigten Ansprüchen: Die Versicherung fungiert als „passiver Rechtsschutz“ und wehrt unbegründete Forderungen gegen Sie ab.
  • Pflicht für Hundehalter: In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Absicherung von Mietsachschäden: Schäden in Mietwohnungen (z.B. zerkratzter Parkettboden durch den Hund) sind oft abgedeckt.
  • Schadenersatz-Ausfalldeckung: Leistet, wenn Sie selbst durch ein anderes Tier geschädigt wurden, der gegnerische Halter aber nicht zahlen kann.
Während Katzen und Kleintiere meist in der Privat-Haftpflicht eingeschlossen sind, ist für Hunde und Pferde eine eigene Police zwingend erforderlich.
 
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Pferdehalter Haftpflichtversicherung