Als Versicherungsmakler für alle Privatversicherungen + Geschäftsversicherungen, in Berlin unterstützen wir Sie dabei, aus einer Vielzahl von Anbietern den besten Versicherungsschutz für Ihre persönliche oder geschäftliche Situation zu finden.
Wir beraten – ganz ohne Bindung an einen einzelnen Versicherer.

Wir sind Ihr kompetenter Versicherungsmakler für individuelle Lösungen. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und maßgeschneiderte Angebote zu finden. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Vertrauen und langfristige Betreuung.
Unsere Leistungen
Private Versicherungen: Absicherung von Gesundheit, Leben, Hausrat, Haftpflicht und weiteren Bereichen.
Gewerbliche Versicherungen: Schutz für Unternehmen, Mitarbeiter, Betriebsausstattung und Risiken.
Risikoberatung und Vorsorge: Analyse Ihrer Situation und Empfehlungen für passende Absicherungen.
Schadenmanagement und Betreuung: Unterstützung bei Schadensfällen, schnelle Abwicklung und Ansprechpartner:innen vor Ort.
Warum Versicherungsmakler Frank Kossmann e.Kfm?
Individuelle Beratung: Wir passen unsere Empfehlungen an Ihre persönlichen Bedürfnisse an.
Erfahrung & Kompetenz: Langjährige Erfahrung im Versicherungsbereich garantiert fundierte Beratung.
Transparenz & Vertrauen: Alle Leistungen und Produkte werden verständlich erklärt.
Barrierefreiheit: Unsere Website ist barrierearm gestaltet. Bei Schwierigkeiten helfen wir Ihnen gerne persönlich.
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Makler
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seitdem die EU-Vermittlerrichtlinie im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde, muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn auswirken – deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im „Beratungs- und Dokumentationsverzicht“ schriftlich niedergelegt werden.
Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler z. B. im Auftrage des Mandanten eine Versicherung kündigen oder eine Schadensregulierung anmelden.
Abgrenzung zu anderen Versicherungsvermittlern
Der Versicherungsvertreter ist, anders als der Versicherungsmakler, Geschäftsbesorger des Versicherungsunternehmens und vertritt damit in erster Linie dessen Interessen. Fehler des Versicherungsvertreters werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Andere Bezeichnungen für den Versicherungsvertreter sind Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft, Tied Agent. Ebenfalls zu den Versicherungsvertretern gehören Mehrfachagenten, welche für mehrere Versicherungsunternehmen Geschäfte anbahnen.
Vergütung des Maklers
Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungsvermittlern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Ausnahme lässt § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO bei Unternehmern zu. Danach ist der Versicherungsmakler befugt, Dritte, die nicht (End)Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt (Honorar) rechtlich zu beraten.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-)Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.
Kontakt & Barrierefreiheit
Für Fragen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte:
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Telefon: 030 36 43 91 88
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Barrierefreiheit: Bei Nutzungsschwierigkeiten schreiben Sie an frank.kossmann@k-versicherung.de

