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Versicherungsmakler Privat + Geschäftsversicherungen

Was macht ein guter Versicherungsmakler?

Er ist eine Vertrauensperson wie der Anwalt oder der Hausarzt und kümmert sich um den Versicherungsschutz seiner Klienten. Sein wichtigstes Markenzeichen: Er ist unabhängig und vertritt keine Versicherungen oder Banken. Dadurch ist er objektiv und kann seinen Kunden die Versicherungsprodukte empfehlen, die sich für deren Bedürfnisse am besten eignen.

Ein guter Versicherungsmakler wird seinen Klienten jedoch nicht nur zum Abschluss von Policen raten, sondern sich das bestehende Portfolio von Zeit zu Zeit genau unter die Lupe nehmen. Menschen und ihre Lebensumstände ändern sich und damit auch die Anforderungen an die Versicherungen. Wenn beispielsweise die Kinder aus dem Haus sind oder ein Umzug erfolgte, ist in der Regel eine Anpassung der Versicherung notwendig, Andere Policen passen einfach nicht. Hier könnte ein anderer Tarif den gleichen Versicherungsschutz bei geringeren Prämien bieten.

Darüber hinaus bringen die Versicherungsgesellschaften auch ständig neue Produkte auf den Markt, mit denen sie auf die veränderten Anforderungen reagieren. Beispiele dafür sind die Haftpflichtversicherungen für Drohnen oder für E-Scooter. Wenn Klienten solche neuen Produkte nutzen, wird ihr Versicherungsmakler ihnen entsprechende Policen empfehlen.

Unser Beratungsprozess!

Beratungsablauf

Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Makler

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seitdem die EU-Vermittlerrichtlinie im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde, muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn auswirken – deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im „Beratungs- und Dokumentationsverzicht“ schriftlich niedergelegt werden.

Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler z. B. im Auftrage des Mandanten eine Versicherung kündigen oder eine Schadensregulierung anmelden.

Um Missstände im Bereich der Versicherungsvermittlung zu vermeiden, haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) – heute Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) – 1980 einen Punktekatalog zur Vermeidung einer missbräuchlichen Ausgestaltung von Maklerverträgen ausgehandelt, der 1981 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen des Punktekatalogs sind so ausgelegt, dass sie der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) entgegenkommen. Er soll die Interessen der Versicherungsnehmer berücksichtigen (Verbraucherschutz) und einen fairen Wettbewerb unter den Maklern gewährleisten.

Gern können Sie online vergleichen oder abschießen, wir betreuen dann Ihren Vertrag, auch im Schadensfall können Sie uns ansprechen.

Gut Beraten – Eine Initia­tive der Versi­che­rungs­wirt­schaft

Als Mitglied dieser Initiative ist es unsere Philosophie, den Wissensstand stets auf dem aktuellsten Stand zu halten und durch Spezialisierung und somit fundiertem Expertenwissen in jeder Situation für eine erstklassige Beratung garantieren zu können.

Messen Sie uns an unserem eigenen Anspruch!